Teilbereiche erneuern
Energetisch Sanieren – Einzelmaßnahmen
Sie möchten Ihr Haus zeitgemäß dämmen, die Heizung oder die Lüftung erneuern, Fenster austauschen oder einen anderen Umbau vornehmen, der ihr Haus energieeffizienter macht?
Dann nutzen Sie das Programm 152 der KfW-Förderbank.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 1,00 Prozent effektiver Jahreszins
- Bis 50.000 Euro Darlehenssumme pro Wohneinheit
- Für alle, die Wohnraum mit einzelnen Maßnahmen energetisch sanieren wollen
- Flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln
Wer wird gefördert?
Sie können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie Wohngebäude sanieren, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt wurde.
Was wird gefördert?
Alle energetischen Einzelmaßnahmen, die den von der KfW festgelegten technischen Mindestanforderungen entsprechen. Es ist für die Förderung nicht notwendig, dass die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus-Standard führt.
Warum brauchen Sie einen Energieberater?
Der Energieberater plant mit Ihnen die Sanierung und bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Ohne einen Energieberater keinen Kreditantrag!
Mehr Informationen:
- Energieeffizientes Denkmal (PDF)
- Liste förderfähiger Kosten (PDF)
- Merkblatt Energieeffizient Sanieren (PDF)
- Anlage zum Merkblatt mit den technischen Mindestanforderungen (PDF)